Leistungen

Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Kfz-Gutachten
Haftpflichtschaden
Kfz-Gutachten
Kaskoschaden
Kfz-Bewertungen / Oldtimergutachten
Kfz-Wertgutachten
Kfz-Beweissicherungsgutachten
Kfz-Kostenvoranschläge
 
Bei Unfallschäden durch Fremdverschulden sind Sie als Geschädigter so zu stellen, als wäre der Schaden nicht entstanden. Maßgeblich dafür ist der § 249 BGB.

Zur Beweissicherung und Ermittlung der Reparaturkosten fertigen wir für
Sie ein Schadengutachten an.

Ein fremdverschuldeter Unfall bedeutet für Sie:

– freie Wahl des Gutachters 

– Recht auf anwaltliche Beratung bei unklarer Sachlage 

– Freie Wahl einer Reparaturwerkstatt 

– Entscheidungsfreiheit, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder gar
nicht reparieren zu lassen 

Die Kosten für Reparatur, Gutachten sowie alle Weiteren mit dem
Unfall im Zusammenhang stehenden Kosten ersetzt die
gegnerische Haftpflichtversicherung.