Zu unserem Leistungsspektrum zählen: Kfz-Gutachten Haftpflichtschaden Kfz-Gutachten Kaskoschaden Kfz-Bewertungen / Oldtimergutachten Kfz-Wertgutachten Kfz-Beweissicherungsgutachten Kfz-Kostenvoranschläge Bei Unfallschäden durch Fremdverschulden sind Sie als Geschädigter so zu stellen, als wäre der Schaden nicht entstanden. Maßgeblich dafür ist der § 249 BGB. Zur Beweissicherung und Ermittlung der Reparaturkosten fertigen wir für Sie ein Schadengutachten an. Ein fremdverschuldeter Unfall bedeutet für Sie: – freie Wahl des Gutachters – Recht auf anwaltliche Beratung bei unklarer Sachlage – Freie Wahl einer Reparaturwerkstatt – Entscheidungsfreiheit, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder gar nicht reparieren zu lassen Die Kosten für Reparatur, Gutachten sowie alle Weiteren mit dem Unfall im Zusammenhang stehenden Kosten ersetzt die gegnerische Haftpflichtversicherung. |